Recht & Normen

Lichtdurchlässigkeit (70-Prozent-Regel)

In Deutschland müssen Frontscheibe und vordere Seitenscheiben mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit haben. Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe dürfen frei – auch komplett blickdicht – getönt werden.

Zuletzt geprüft: KS Autoglas Zentrum Elmshorn — Autoglas-Fachbetrieb seit 2009 · Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (TÜV SÜD)

Verwandte Begriffe

Zurück zum Glossar
Unfallhilfe Nord 24 – rundes Logo mit Schutzschild und Fahrzeug
Unfall gehabt?

Unfallhilfe Nord 24

Gutachten · Anwaltsvermittlung · Mietwagen · Abschleppen

Wir kümmern uns. Sie bleiben entspannt.

Jetzt Hilfe holen